Mit Ablauf des 7. April 2023 sind die nach dem Infektionsschutzgesetz bundeseinheitlich geltenden Corona-Schutzmaßnahmen außer Kraft getreten. Angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehens, der Verfügbarkeit hochwirksamer Impfstoffe sowie eines hohen Immunitätsgrades in der Bevölkerung konnten die bisherigen Schutzmaßnahmen auslaufen.
Dennoch kann es weiterhin sinnvoll sein, in bestimmten Situationen freiwillig eine Atemschutzmaske zu tragen oder sich mittels Antigen-Selbsttests zu testen.
Grundsätzlich gilt: Unsere Praxis richtet sich selbstverständlich nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts für vorbeugende Maßnahmen, um eine Ausbreitung des Coronavirus sowie anderer Infektionserreger zu vermeiden. Unsere Mitarbeiter aller Bereiche sind entsprechend instruiert und aufmerksam.
Hygienische Vorkehrungen wie das Aufstellen von Desinfektionsmittelspendern, haben wir umgesetzt. Vor jeder Behandlung reichen wir unseren Patienten eine antibakterielle Mundspüllösung. Im Bedarfsfall stehen Corona Schnelltests zur Verfügung. Ebenfalls haben wir uns entschieden, aufs Händeschütteln zu verzichten - wir schenken Ihnen stattdessen gerne ein Lächeln.