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News

Informationen für unsere Patientinnen und Patienten
 
Aktuelle Corona News
In der Zeit vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 dürfen Zahnarztpraxen von Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besuchern nur betreten werden, wenn sie eine Atemschutzmaske (FFP2-Maske oder vergleichbar) tragen (§ 28b Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 Buchstabe a IfSG).

Wir sind uns der Tatsache, dass ein Praxisbesuch immer mit Sorgen und Verunsicherung verknüpft ist, absolut bewusst. Vor dem Hintergrund des neuartigen Coronavirus gilt dies sicherlich einmal mehr. Dafür haben wir natürlich Verständnis, jedoch dürfen wir Ihnen versichern, dass für Ihre Gesundheit im Vergleich zu früher oder auch einem Aufenthalt zu Hause kein zusätzliches Risiko besteht.

Gerne erläutern wir Ihnen auf Wunsch was wir unternehmen, um Ansteckungen zu vermeiden und so Ihre Sicherheit und die unserer Mitarbeiter zu gewährleisten.




Erhöhte Aufmerksamkeit und hygienische Maßnahmen

Grundsätzlich gilt: Unsere Praxis richtet sich selbstverständlich nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts für vorbeugende Maßnahmen, um eine Ausbreitung des Coronavirus zu vermeiden. Unsere Mitarbeiter aller Bereiche sind entsprechend instruiert und aufmerksam.

Hygienische Vorkehrungen wie das Aufstellen von Desinfektionsmittelspendern, haben wir umgesetzt. Vor jeder Behandlung reichen wir unseren Patienten eine antibakterielle Mundspüllösung. Im Bedarfsfall stehen Corona Schnelltests zur Verfügung. Ebenfalls haben wir uns entschieden, aufs Händeschütteln zu verzichten - wir schenken Ihnen stattdessen gerne ein Lächeln.

Informationen zu Sprechstunde, Eingriff und Aufenthalt

Ein Praxisbesuch kann mit Sorgen und Verunsicherung verbunden sein – gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Corona Pandemie. Dafür haben wir natürlich Verständnis. Jedoch können wir Ihnen durch die Einhaltung sämtlicher Vorschriften und RKI Vorgaben eine risikoarme und sichere Behandlung nach gültigen Hygienestandards gewährleisten.

Unsere Sprechstunden finden unverändert statt – wir bitten Sie jedoch im Eingangsbereich der Praxis bzw. beim Betreten der Praxisräume die AHA Regeln zu beachten und die Praxis nur einzeln zu betreten.

Keine 2-G oder 3-G Regel für symptomlose Patienten.

Kein negativer Testnachweis für den Praxisbesuch erforderlich.

Zu Ihrem Schutz haben wir unseren Wartebereich aufgelockert, um den Abstand zwischen den Sitzmöglichkeiten zu vergrößern.

Bitte machen Sie sich auch keine Sorgen hinsichtlich eines operativen Eingriffs - wir können Ihnen versichern, dass Operationen weiterhin unter Berücksichtigung aller geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen durchgeführt werden.

Wir bieten unseren Patienten auch weiterhin das gesamte Therapiespektrum an.

Gerne erläutern wir Ihnen unsere getroffenen Vorkehrungen.

Patienten mit Symptomen

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Patienten, die Symptome aufweisen (Fieber, Husten, Schnupfen, Niesen, Halsschmerzen, Heiserkeit u.a.) oder an anderen ansteckenden Krankheiten leiden, erst nach Klärung der Symptome (negatives Testergebnis) behandeln können. Sollten Sie eine Ansteckung für möglich halten bitten wir Sie, zunächst nur telefonischen Kontakt mit uns aufzunehmen. Notfälle können in Absprache an das Universitätsklinikum Aachen verwiesen werden.

Für eine bestmögliche Behandlung benötigen wir einige Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand.

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